Vergleicht man die in den Tarmed-Positionen geforderten qualitativen Dignitäten (vgl. https://browser.tartools.ch/de/tarmed_kvg; eingesehen am 19.1.2024) mit dem Eintrag der Beklagten im ZSR und MedReg (vgl. oben E. 6.3), so fehlen der Beklagten die in den Positionen der Kapitel 08, 09 und 17 geforderten qualitativen Dignitäten (Kardiologie, Angiologie, ORL, Ophtalmologie), weshalb die Voraussetzungen für die Leistungsabrechnung zu Lasten der OKP nicht gegeben sind.