6.4 Die Kläger listen in der Klageschrift Rz. 26 verschiedene Tarmed-Po- sitionen inkl. der erforderlichen qualitativen Dignität auf sowie den von der Beklagten unter dieser Position abgerechneten Betrag. Es handelt sich dabei um 12 Positionen aus dem Kapitel 39 (Bildgebende Verfahren) mit einer abgerechneten Summe von Fr. 12'497; 3 Positionen aus dem Kapitel 17 (Diagnostik und nichtchirurgische Therapie von Herz und Gefässen) mit einer abgerechneten Summe von Fr. 3'273; 2 Positionen aus dem Kapital 09 (Ohr, Gleichgewichtsorgan, N. facialis) mit einer abgerechneten Summe von Fr. 1'962 sowie einer Position aus dem Kapital 08 (Auge) mit einer abgerechneten Summe von Fr. 544.