35 damit die Tarifposition verrechnet werden darf. Zur Beschreibung der qualitativen Dignität werden Facharzttitel, Schwerpunkte oder Fähigkeitsausweise verwendet. Die Vereinbarung von Dignitäten im Tarifvertrag erfolgt gestützt auf die Ausnahmebestimmung gemäss Art. 43 Abs. 2 lit. d KVG (Urteile BGer 2C_39/2018 vom 18.6.2019 E. 5.2; K 49/05 vom 19.7.2006 E. 4.2). Ein Leistungserbringer, der die geforderte qualitative Dignität nicht aufweist, ist nicht befugt, die fraglichen Tätigkeiten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchzuführen.