6.1 Darüber hinaus machen die Kläger eine Rückforderung von Fr. 9'655 geltend mit der Begründung, die Beklagte habe 2017 zu Lasten der Grundversicherung Tarifpositionen aufgrund fehlender Dignitäts- und Spartenanerkennung zu Unrecht in Rechnung gestellt. Die Beklagte äussert sich nicht hierzu, beschränkt sich auf den Vorwurf, die Kläger würden diesbezüglich eine Rechnungsprüfung durchführen, was mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung nichts zu tun habe, sondern ein anderes Verfahren darstelle.