Weiter zeigt die Rechnungssteller-Statistik auf, dass die Kosten pro Erkrankten bei der Beklagten in fast ausnahmslos allen Altersgruppen markant höher sind als beim Vergleichskollektiv (vgl. K-act. 5). Die Tatsache, in der Kinderarztpraxis auch (rund 10%) Erwachsene zu behandeln, erklärt somit nicht die auffallend höheren Kosten pro Erkrankten.