Weiter analysierten die Kläger die Detaildaten betreffend Altersgruppen. Bei den Erkrankten ab 20 Jahren weise die Beklagte sogenannte Ausreisser auf. Sie habe nur wenige Patienten dieser Alterskategorie, weshalb die Kennzahlen davon kaum beeinflusst seien. Gemäss klassischem Durchschnittskostenvergleich (RSS) weise die Beklagte auch bei den Altersgruppen 0 - 20 Jahre deutlich höhe-