Dies bei deutlich kleinerem Patientengut von 498 Erkrankten im Vergleich zu 1'198 Erkrankten beim Vergleichskollektiv. Die Beklagte behandle sodann Patienten in sämtlichen Altersgruppen teurer als das Vergleichskollektiv und ihre durchschnittliche Konsultationsdauer liege bei rund 54 Minuten, was äussert lange sei.