Die Kläger stellten dabei eine deutlich erkennbare Blockabrechnung im Vergleich zum Kollektiv fest. Drei Tarmed-Positionen (00.051, 00.041, 00.0140) rechnete die Beklagte auffällig mehr ab als das Kollektiv (1.43 bis 1.99 mal mehr). Alleine durch die Verwendung von sieben standardisierten Tarmed-Positionen ergibt sich eine Arztzeit von 40 Minuten. Auch Tarmed-Positionen des Berichtswesens (00.2285) sowie Betreuung/Überwachung in der Praxis (00.1370) rechnete sie gegenüber dem Vergleichskollektiv auffällig mehr ab (1.45 resp. 3.24 mal mehr).