5.5.7 Soweit die Beklagte eine Einzelfallanalyse im Sinne der analytischen Methode oder Einzelfallprüfung mit Hochrechnung fordert resp. die Rückforderungsklage ohne entsprechende Analyse für unbegründet hält, kann dem nach dem Gesagten und auch in Beachtung der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht gefolgt werden.