7 gie, Ophtalmologie, ORL. Hinzu käme eine grosse Anzahl Ultraschalluntersuchungen, wofür sie im Abrechnungsjahr nicht über den nötigen Fähigkeits-/ Fertigkeitsausweis verfüge. 2.1.4 Eventualiter, falls die Rückforderungssumme nach der zweistufigen Regressionsanalyse (Screening-Methode) als neue, von der FMH, santésuisse und curafutura vereinbarte Methode nicht anerkannt werde, sei der Rückforderungsbetrag nach der anerkannten ANOVA-Methode zu bestimmen und antragsgemäss auf Fr. 173'484 festzulegen, nämlich: