2.1.2 Auf Basis dieser zweistufigen Regressionsanalyse weise die Beklagte im Statistikjahr 2017 einen Regressions-Index 'totale Kosten' von 314 Punkten aus. Sie werde dabei mit dem Kollektiv der Facharztgruppe Kinder- und Jugendmedizin verglichen, welche schweizweit für das Statistikjahr 2017 1'111 Ärztinnen und Ärzte umfasse und damit statistisch aussagekräftig sei. Des Weitern verweisen die Kläger auf eine vertiefende Auswertung des SASIS- Tarifpools der Beklagten, was weitere Auffälligkeiten zeigen würde und das Ergebnis der zweistufigen Regressionsanalyse bekräftige.