3.2, mit 5 Hinweis auf VGE 602/92 vom 23.9.1992 Erw. 3; VGE V 2009 1 vom 2.6.2010 des Schiedsgerichtes Erw. 1.2). Dies kommt auch in § 68 Abs. 2 VRP zum Ausdruck. Gemäss dieser Bestimmung kann das Verwaltungsgericht dann, wenn eine Partei der Pflicht zur Durchführung des Vorverfahrens nicht nachkommt, bei der Kostenauflage darauf Rücksicht nehmen.