F. Auch mit Triplik vom 10. Oktober 2023 bekräftigen die Kläger ihre in der Klage gestellten Anträge (vgl. Ingress Bst. A und D) und ergänzen, die Rechtsbegehren der Beklagten in der Duplik vom 17. August 2023 seien abzuweisen. Am Antrag, die Verfahren (V 2019 2, V 2020 4, V 2021 2) zu vereinigen, halten sie fest. Am 30. Oktober 2023 macht die Beklagte Gebrauch von ihrem unbedingten Replikrecht (Quadruplik) und nimmt Stellung zur Triplik der Kläger. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2023 verzichten die Kläger auf die Einreichung einer Quintuplik. 4 Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: