Die Rückforderungsklage betreffend das Statistikjahr 2017 gemäss Regressi- ons-Index in der Höhe von CHF 176'854.00 sei vollumfänglich abzuweisen, sofern überhaupt darauf eingetreten werden kann. 2. Eventualiter sei im vorliegenden Fall zur Überprüfung der Zahlen der Beklagten die systematische Einzelfallprüfung oder repräsentative Einzelfallprüfung mit Hochrechnung im Sinne des Vertrages zwischen FMH, santésuisse und curafutura vom 20.03.2018 durchzuführen.