Mit Verfügung vom 8. Juli 2019 sistierte der verfahrensleitende Richter das Klageverfahren antragsgemäss (VG-act. 03). Nach entsprechender Mitteilung der Kläger vom 14. Juli 2020, wonach auch das Schlichtungsverfahren sistiert sei (VG-act. 06), wurde die Verfahrenssistierung mit Verfügung vom 15. Juli 2020 einstweilen aufrechterhalten und die Kläger angehalten, das Gericht über den Abschluss des Schlichtungsverfahrens zu informieren (VG-act. 08).