Die Beklagte sei für das Jahr 2017 zu verpflichten, den Klägern die unrechtmässig zu Lasten der Grundversicherung in Rechnung gestellten Tarifpositionen aufgrund fehlender Dignitäts- und Spartenanerkennung in der Höhe von CHF 9'655.00 zurück zu zahlen. 4. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass sich die Kläger das Recht vorbehalten, den Rückforderungsbetrag nach Abschluss des Beweisverfahrens anzupassen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten. Verfahrensanträge