1. Die Beklagte sei für das Jahr 2017 gemäss Regressions-Index zur Rückzahlung von CHF 176'854.00 an die Kläger zu verpflichten. 2. Eventualiter sei die Beklagte für das Jahr 2017 gemäss ANOVA-Index zur Rückzahlung von CHF 173'484.00 an die Kläger zu verpflichten. 3. Die Beklagte sei für das Jahr 2017 zu verpflichten, den Klägern die unrechtmässig zu Lasten der Grundversicherung in Rechnung gestellten Tarifpositionen aufgrund fehlender Dignitäts- und Spartenanerkennung in der Höhe von CHF 9'655.00 zurück zu zahlen.