6.4.1 Der Beklagte hat in den Jahren 2012 bis 2014 unbestrittenermassen Lido- cain-Behandlungen durchgeführt und diese der Klägerin als Krankenversicherung der Patientin in Rechnung gestellt. Die Rechnungen wurden durch die Klägerin in der Höhe von Fr. 34'785.65 beglichen.