10 (Rückerstattung eines Indebitums bzw. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes) geltend macht. 6.3 Vorweg ist die Frage der Verwirkung der geltend gemachten Rückerstattungsforderung von Amtes wegen zu prüfen (Urteil BGer K 127/01 vom 26.6.2003 Erw. 2; oben Erw. 3.3).