Aufgrund eines fehlerhaften Leistungslaufs (Systemfehler) vom 2. August 2018 wurden die genannten, bislang zurückbehaltenen neun Rechnungen trotz Ablehnung der Leistungspflicht und laufendem Rechtsmittelverfahren (über die Einsprache wurde erst am 18.12.2018 entschieden und gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Kantonsgericht D.________ erhoben) am 3. August 2018 an den Beklagten ausbezahlt (KB-act. 8).