2.4 Da die Klage vom 14. Juni 2019 nach Durchführung eines Vorverfahrens beim zuständigen Gericht formgerecht eingereicht wurde und die Klägerin den Kostenvorschuss geleistet hat, ist auf die Klage ohne Weiterungen einzutreten. 3.1 Im Verfahren vor Schiedsgericht nach Art. 89 KVG sind insbesondere die Bestimmungen der ZPO über die Widerklage, die Rechtshängigkeit der Klage und die Säumnis sinngemäss anwendbar (§ 70 Abs 1 VRP).