1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin die am 3. August 2018 zu Unrecht an ihn ausbezahlten Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung mit Lidocain bei der Versicherten C.________ in der Höhe von gesamthaft CHF 34'785.65 zuzüglich Zinsen von 5% seit dem 17. Oktober 2018 sowie Mahnspesen von CHF 30.00 zu bezahlen.