4.3 Der Kläger macht zusammengefasst geltend, gemäss der Beurteilung der behandelnden Fachärzte sei erst ab 2011 von einer gravierend verminderten Belastbarkeit des Klägers im Sinne einer Verminderung der funktionellen Leistungsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit auszugehen. Zuvor habe eine volle Arbeitsfähigkeit bestanden.