Aus einem E-Mail der Arbeitgeberin vom 4. September 2012 sind verschiedene Absenzen (bzw. teils Arbeitszeitwünsche/Feierabend) des Klägers in der Zeit vom 9. Juni 2010 bis 10. Dezember 2010 ersichtlich. Vom 29. November 2010 bis 1. Dezember 2010 sei der Kläger krank gewesen, habe jedoch kein Arztzeugnis eingereicht.