3.3.1 Die Arbeitgeberin schätzte mit ihrem Bericht vom 28. Juli 2015 (vgl. vorstehend Ingress lit. G) die Leistungsfähigkeit des Klägers auf maximal 80% ein bzw. als er nur 50% arbeitsfähig gewesen sei sogar nur maximal 70% (Frage 5). Der Kläger habe öfters frei haben wollen, den Arbeitsplatz verlassen, Therapien gehabt und sei krank gewesen oder sei verunfallt (Frage 4). Während der Arbeit habe er immer Musik gehört, habe mehrmals angesprochen werden müssen, bis er reagiert habe, und habe sich nicht ins Team einfügen können. Er sei ein Einzelgänger gewesen und habe laufend Sonderwünsche betreffend die Arbeitszeit geäussert (Frage 6).