17 3.2.17 Im am 25. Mai 2016 erstellten Bericht von Dr. med. P.________ und Dr. med. Q.________ zuhanden des Rechtsvertreters des Klägers wird zur Frage nach der rückwirkenden Einschätzung der damals (2011) vorhandenen Arbeitsfähigkeit des Klägers folgendes ausgeführt (Kläg-act. 10): Herr (…) ist seit dem 20.04.2010 in unserer fachärztlichen psychiatrischen Behandlung. (…). Herr (…) gab an, im September 2010 wieder Arbeit gefunden zu haben in einem Sägewerk im Raum T________ und so wurde die Behandlung erstmalig Ende 2010 abgeschlossen.