In seiner Stellungnahme vom 12. März 2012 hielt RAD-Arzt Dr.med. J.________ fest, es liege eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit ängstlichvermeidendem, paranoiden, zwanghaften und narzisstischen Anteilen (ICD-10 F61.0, Code 646) vor (IV-act. 49-2/2). Der Versicherte sei für alle Tätigkeiten in der freien Wirtschaft und im geschützten Rahmen 100% arbeitsunfähig. Der Versicherte sei seit der Adoleszenz dauernd reduziert. Phasenweise habe eine Teilarbeitsfähigkeit als Hilfsarbeiter bestanden, mittlerweile bestehe eine 100%- ige Arbeitsunfähigkeit.