3.2.16 In seiner Stellungnahme vom 12. März 2012 (IV-act. 49-1/2) hielt RAD- Arzt Dr.med. O.________ fest, beim Versicherten sei die Diagnose einer schweren Persönlichkeitsstörung ausgewiesen. Der Versuch einer Primarlehrerausbildung sei aus gesundheitlichen Gründen gescheitert. Intensivere therapeutische Massnahmen seien sicherlich angeraten. Der Versicherte sei diesbezüglich zwar einsichtig, gleichwohl aber ungenügend in der Lage, sich kooperativ zu verhalten. Die mangelnde Mitwirkung sei allerdings der Grunderkrankung geschuldet. (…). Als Fazit hielt Dr.med.