3.2.15 Im Verlaufsprotokoll zum Gespräch mit dem Versicherten vom 1. Februar 2012 wies die Berufsberaterin der IV-Stelle unter anderem darauf hin (IV-act. 46- 1/4), dass der Kläger im Vergleich zum abgebrochenen Studium in der Primarlehrerausbildung deutlich enger betreut wurde, kleinere Klassengrössen, klarere Strukturen, bessere geregelte Tagesstruktur etc. hatte. Aber auch mit diesen klaren Strukturen und dem geregelten Setting habe er in der Ausbildung nicht bestehen können.