In Absprache mit der IV-Stelle startete der Kläger am 19. September 2011 eine Lehrerausbildung an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PH Zürich) (IV-act. 36-1/4). Im Zwischenbericht vom 12. Dezember 2011 wurde festgehalten, dass der Kläger sehr motiviert sei, die Ausbildung zum Primarlehrer erfolgreich zu absolvieren. Die PH Zürich sei nach einer längeren Eignungsabklärung zum Schluss gekommen, dass der Kläger für den Studiengang Primarstufe geeignet sei (IV-act. 371/2). Die IV-Stelle Schwyz erteilte am 21. Dezember 2011 Kostengutsprache für die Ausbildung zum Primarlehrer und richtete ein IV- Taggeld aus (IV-act. 40). Bereits zuvor hatte der Kläger diese Ausbildung wieder abgebrochen.