14 3.2.13 Mit Mitteilung vom 9. Juni 2011 (IV-act. 28) gewährte die IV-Stelle Schwyz dem Kläger Berufsberatung im Hinblick auf eine erstmalige berufliche Ausbildung. Mit separatem Schreiben vom 9. Juni 2011 (IV-act. 30-1/4) forderte die IV-Stelle Schwyz den Kläger im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Durchführung einer regelmässigen psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung auf. Im ersten halben Jahr seien alle zwei Monate Urinkontrollen auf illegale Suchtmittel vorzunehmen.