3.2.12 Mit internem psychiatrischem Konzil vom 23. Mai 2011 hielt der RAD-Arzt Dr.med. O.________ (FMH Psychiatrie und Psychotherapie, zertifizierter medizinischer Gutachter SIM) fest, dass die Auferlegung einer begleitenden psychiatrisch/psychotherapeutischen Behandlung im Rahmen der Mitwirkungspflicht (des Klägers) während der Ausbildung sinnvoll und zumutbar sei. Eine erstmalige berufliche Ausbildung ohne psychotherapeutische Begleitung sei nicht ratsam (Kläg-act. 17).