3.2.11 Am 9. April 2011 erlitt der Kläger einen Unfall beim Skaten, bei dem er sich den linken Fuss verletzte (Knochenabsplitterung, Riss der Innen- und Aussenbänder). Er blieb in der Folge bis zur Beendigung seines befristeten Arbeitsverhältnisses als Hilfsarbeiter bei der Arbeitgeberin am 21. Juni 2011 arbeitsunfähig (Klage S. 6, Klageantwort S. 4 oben; Schadenmeldung UVG, Kläg-act. 13).