Laut der Beurteilung sei es beim Kläger in der ersten Woche der Rekrutenschule zu einer psychischen Dekompensation gekommen. Der mit Bezug auf die Zukunft ratlose Maturand stamme aus emotional erheblich belastetem Milieu. Seine schwerst pathologische Vater-Sohn-Beziehung sei durch die RS quasi reaktualisiert worden und habe zu einer massiven Anpassungsstörung geführt, verbunden mit ernst zu nehmenden psychosomatischen Störungen. Der Kläger wurde in der Folge wegen NM [Nosologia militaris]-2690 (andere neurotische Störung) und NM-2610 (einfache abnorme psychische Reaktion im Frieden und Krieg) aus dem Militärdienst ausgemustert (Beklagt-act. 2 S. 4).