3.2.1 In der Rekrutenschule wurde der Kläger, der hilflos und überfordert wirkte, am 14. Februar 2001 von Dr.med. E.________ (FMH Psychiatrie & Psychotherapie, Waffenplatzpsychiater Kloten) hinsichtlich seiner Dienstfähigkeit abgeklärt. Gemäss dessen Bericht vom 11. März 2001 erreichte der Kläger in einer Befindlichkeitsskala einen Wert von 2.28, wobei bei einem Wert über 2.2 9 bei jüngeren Wehrmännern vom Vorliegen ernsthafter gesundheitlicher Störungen auszugehen ist.