3.1.1 Der Kläger besuchte nach der Primarschule in ________ und der Sekundarschule in ________ und ________ die Mittelschule in ________, welche er im Jahr 2000 mit dem Erwerb des Maturadiploms (Typus E, Wirtschaft) abschloss. Ab 2001 studierte er zwei Semester an der Universität Zürich Rechtswissenschaften und danach von 2003 bis 2005 vier Semester an der Universität Luzern. Wegen diverser Probleme (Drogen/psychische Beschwerden) brach er das Studium vorzeitig ab. Im Jahr 2008 nahm er das Studium in Luzern wieder auf; nach einer nicht bestandenen Prüfung bei bekannter Prüfungsangst brach er dieses aber nach sechs Semestern ohne Abschluss ab (vgl. IV-act. 3-2/4; 8-36/37; 11- 1 f./9).