2.5.3 Unbegründet ist die Rüge des Klägers, die Beklagte habe für die Leistungsablehnung zu Unrecht auf die IV-Verfügung vom 31. Mai 2012 abgestellt. Mit Schreiben vom 28. September 2012 hat die Axa festgehalten, "aufgrund der medizinischen Unterlagen" sei die relevante Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf die invalidisierende Diagnose spätestens seit dem 29. April 2010 eingetreten (Kläg-act. 25; vgl. auch Schreiben der Axa vom 24.8.2015 = Kläg-