3 Hierzu nimmt der Kläger mit Eingabe vom 26. März 2018 Stellung. Am 28. März 2018 setzte das Verwaltungsgericht der Beklagten Frist an, um zur Eingabe des Klägers vom 26. März 2018 Stellung zu nehmen und allenfalls ergänzende weitere Unterlagen (namentlich die vom Kläger in seiner Eingabe unter Bezugnahme auf das Antwortschreiben der Arbeitgeberin vom 28.7.2015 angesprochenen) einzureichen. Mit Schreiben vom 25. April 2018 reicht die Beklagte eine Stellungnahme samt weiteren Unterlagen ein. Hierzu äussert sich der Kläger mit Eingabe vom 9. Mai 2018. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: