E. Mit Eingabe vom 21. August 2017 lässt A.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Klage gegen die B.________ einreichen mit den folgenden Anträgen: 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger für den Zeitraum vom 1.7.2011 bis 30.9.2011 und mit Wirkung ab 1.11.2011 die gesetzlichen und reglementarischen Berufsvorsorgeleistungen bei Invalidität, insbesondere eine ganze Invalidenrente in Höhe von mindestens CHF 851.30 pro Monat, zu entrichten, nebst Zins zu 5% p.a. auf den ausstehenden Leistungen ab jeweiligem Fälligkeitsdatum, frühestens ab Datum der Klageerhebung.