D. Mit Schreiben vom 28. September 2012 lehnte die Axa Winterthur eine Leistungspflicht ab, weil (sinngemäss) gemäss den medizinischen Akten die Arbeitsunfähigkeit spätestens am 29. April 2010 eingetreten sei und damit vor Beginn des Versicherungsverhältnisses mit der Pensionskasse D.________ (Klägact. 25).