{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-06-20", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-76_2018-06-20.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "593c03a00a6c392ad1ec4a6a9f57483b"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-76_2018-06-20.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_76_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2a116266ceaf289c188daac58e194c337a69348303194998866688e94666055b987f71b8af420ca33d1de8ffbf6139931d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2a116266ceaf289c188daac58e194c337a69348303194998866688e94666055b987f71b8af420ca33d1de8ffbf6139931d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_76", "Checksum": "c825ff44fe235cb0f5023018bbee2c9a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 76"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. 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Herr (…) befindet sich insgesamt in einer\nverzweifelten Lebenssituation, trotz gutem kognitivem Leistungsniveau bleibt er\nweit hinter seinen intellektuellen und beruflichen Möglichkeiten aufgrund seiner\npsychischen Beschwerden zurück. Gegenwärtig ist unserer Einschätzung nach\neine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit gegeben. Eine Prognose zur Steigerung einer\nmöglichen Arbeitsfähigkeit auch unter beschützenden Rahmenbedingungen ist\ngegenwärtig nicht sicher einschätzbar, eher ungünstig zu beurteilen. Zunächst\nmüsste der Patient psychisch ausreichend stabilisiert sein durch intensivierte\ntherapeutische Behandlung, wie eingangs erwähnt z.B. durch ein tagesklinisches\nSetting.\n\nAls Datum der letzten ärztlichen Kontrolle wurde der 16. Dezember 2011\ngenannt.\n\n3.2.15 Im Verlaufsprotokoll zum Gespräch mit dem Versicherten vom 1. Februar\n2012 wies die Berufsberaterin der IV-Stelle unter anderem darauf hin (IV-act. 46-\n1/4), dass der Kläger im Vergleich zum abgebrochenen Studium in der\nPrimarlehrerausbildung deutlich enger betreut wurde, kleinere Klassengrössen,\nklarere Strukturen, bessere geregelte Tagesstruktur etc. hatte. Aber auch mit\ndiesen klaren Strukturen und dem geregelten Setting habe er in der Ausbildung\nnicht bestehen können.\n\n3.2.16 In seiner Stellungnahme vom 12. März 2012 (IV-act. 49-1/2) hielt RAD-\nArzt Dr.med. O.________ fest, beim Versicherten sei die Diagnose einer\nschweren Persönlichkeitsstörung ausgewiesen. Der Versuch einer\nPrimarlehrerausbildung sei aus gesundheitlichen Gründen gescheitert.\nIntensivere therapeutische Massnahmen seien sicherlich angeraten. Der\nVersicherte sei diesbezüglich zwar einsichtig, gleichwohl aber ungenügend in der\nLage, sich kooperativ zu verhalten. Die mangelnde Mitwirkung sei allerdings der\nGrunderkrankung geschuldet. (…). Als Fazit hielt Dr.med. O.________ fest, dass\ngegenwärtig von einer leidensbedingten vollständigen Arbeitsunfähigkeit in der\nfreien Wirtschaft ausgegangen werden müsse. Auch für den geschützten\nRahmen bestünden zur Zeit keine genügenden Ressourcen. (…).\n\nIn seiner Stellungnahme vom 12. März 2012 hielt RAD-Arzt Dr.med. J.________\nfest, es liege eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit ängstlichvermeidendem, paranoiden, zwanghaften und narzisstischen Anteilen (ICD-10\nF61.0, Code 646) vor (IV-act. 49-2/2). Der Versicherte sei für alle Tätigkeiten in\nder freien Wirtschaft und im geschützten Rahmen 100% arbeitsunfähig. Der\nVersicherte sei seit der Adoleszenz dauernd reduziert. Phasenweise habe eine\nTeilarbeitsfähigkeit als Hilfsarbeiter bestanden, mittlerweile bestehe eine 100%-\nige Arbeitsunfähigkeit.\n\n17\n3.2.17 Im am 25. Mai 2016 erstellten Bericht von Dr. med. P.________ und\nDr. med. Q.________ zuhanden des Rechtsvertreters des Klägers wird zur Frage\nnach der rückwirkenden Einschätzung der damals (2011) vorhandenen\nArbeitsfähigkeit des Klägers folgendes ausgeführt (Kläg-act. 10):\nHerr (…) ist seit dem 20.04.2010 in unserer fachärztlichen psychiatrischen\nBehandlung. (…). Herr (…) gab an, im September 2010 wieder Arbeit gefunden zu\nhaben in einem Sägewerk im Raum T________ und so wurde die Behandlung\nerstmalig Ende 2010 abgeschlossen. Eine Arbeitsunfähigkeit wurde vom\n29.04.2010 bis 29.05.2010 für 31 Tage zu 100% ausgestellt.\n\n(…).\n\nFür das Jahr 2011 ist zusammenfassend von einer gravierend verminderten\nBelastbarkeit des Patienten auszugehen, die jedoch nicht formal durch uns mittels\nArbeitsunfähigkeitsbescheinigungen deklariert wurde, gilt speziell für die geplante\nAusbildung als Primarlehrer - teilweise erfolgten Krankschreibungen wohl laut\nAngaben des Patienten auch durch den Hausarzt, die aktuell detailliert nicht mehr\ndurch uns nachvollziehbar sind. Die Ausprägung der Sozialphobie ist stark vom\nKontext des Gruppengeschehens abhängig, so konnte der Patient im\nhandwerklichen Bereich vorübergehend sehr wohl einer Arbeitstätigkeit\nnachgehen, im gewünschten akademischen Umfeld wurden aber wieder erhebliche\nVersagensängste des Patienten getriggert, sodass eine übergeordnete\nEinschätzung der Einsatzmöglichkeiten des Patienten sehr schwierig war und ist.\nHerr (…) ist weiterhin in unserer ambulanten Behandlung und ist aufgrund seiner\nkombinierten Persönlichkeitsstörung mit der beschriebenen erheblichen\nAngstsymptomatik und anderweitigen Störungen der Körperwahrnehmung sowie\nchronisch rezidivierenden Depressionen immer noch in einem sehr instabilen\nZustand, so dass Fortschritte bezüglich einer erneuten Anbindung in eine höhere\nAusbildung, die seinem Schulabschluss qualitativ entsprechen würde, nicht zu\nrealisieren sind. Dies entspricht gegenwärtig einer 100%tigen Arbeitsunfähigkeit\naus psychiatrischer Sicht, dem Zustand zum Zeitpunkt der damaligen\nRentenzusprechung äquivalent.\n\n"}