{"Signatur": "SZ_VG_003", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-06-20", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-76_2018-06-20.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "593c03a00a6c392ad1ec4a6a9f57483b"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_003_I-2017-76_2018-06-20.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/I_2017_76_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2a116266ceaf289c188daac58e194c337a69348303194998866688e94666055b987f71b8af420ca33d1de8ffbf6139931d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2a116266ceaf289c188daac58e194c337a69348303194998866688e94666055b987f71b8af420ca33d1de8ffbf6139931d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=I_2017_76", "Checksum": "c825ff44fe235cb0f5023018bbee2c9a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["I 2017 76"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 20.06.2018 I 2017 76"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  1. Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kammergericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berufliche Vorsorge | Berufliche Vorsorge (mit med. SV)"}], "ScrapyJob": "446973/76/536", "Zeit UTC": "22.02.2026 23:11:42", "Checksum": "28db436b28200a5b64f7b230a1049227", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Verwaltungsgericht 1. Kammer 20.06.2018 I 2017 76\nRegeste:\nBerufliche Vorsorge | Berufliche Vorsorge (mit med. SV)\n\n 11\n3.2.7 Am 26. Juli 2010 fand das Frühintervention- (FI) Erstgespräch zwischen\ndem Kläger und der IV-Stelle Schwyz statt (IV-act. 14-1/5). Der Kläger erneuerte\nseinen Wunsch, eine berufliche Erstausbildung zu machen. Ebenfalls ersuchte er\ndie IV-Stelle um Übernahme der Kosten für eine (kosmetische) Operation der\n(leicht) asymmetrischen Brust. Gemäss dem Bericht zum Erstgespräch schloss\nder IV-Sachbearbeiter die FI-Massnahmen ab. Es bestehe keine\nChronifizierungsgefahr, weil der Versicherte in einer Sägerei arbeite (IV-act. 14-\n5/5).\n\n3.2.8 Am 27. September 2010 erstatteten Dr.med. H.________ und von Dr.med.\nI.________ (Leitende Ärztin bzw. Assistenzärztin, Sozialpsychiatrischer Dienst\n[SPD] des Kantons Schwyz, T________) einen Arztbericht zuhanden der IV-\nStelle Schwyz (Kläg-act. 9). Es wurden folgende Diagnosen gestellt:\nRezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelschwere Episode ohne\nsomatisches Syndrom (ICD-10 F33.10)\nSelbstunsichere, ängstlich akzentuierte Persönlichkeit (ICD-10 73.19)\n\nDiese Diagnosen seien anamnestisch seit 2001 bekannt (ambulante\nBehandlungen durch den SPD vom 21.2.2001 bis 7.5.2001, 4/2002 bis 6/2002);\naktuell sei die Behandlung am 29. April 2010 (d.h. vor Beginn der Anstellung)\nwieder aufgenommen worden. Der Kläger arbeite seit dem 31. Mai 2010 in einem\nSägewerk in T________ zu 100% als ungelernte Kraft, er gebe jedoch\npersistierende psychische Beschwerden an mit dem Wunsch nach einer\nberuflichen Umschulung.\n\nDie Ärzte des SPD fassten ausführlich die Anamnese des Klägers - wie sich aus\nden vorbestehenden Unterlagen und den Angaben des Klägers ergab -\nzusammen (Kläg-act. 9 = IV-act. 18) und gaben folgende Prognose:\nTrotz der jetzt vorhandenen 100%-igen Anstellung als ungelernte Kraft besteht\nbeim Patienten die Möglichkeit einer erneuten psychischen Dekompensation. Herr\n(…) ist aufgrund seiner akademischen Vorbildung für die jetzige Art von Tätigkeit\nüberqualifiziert. Aufgrund einer ängstlich unsicheren Persönlichkeitsstruktur\nwünscht sich Herr (…) selbst eine Tätigkeit, in der er das bislang erreichte\njuristische Fachwissen in einer administrativen Tätigkeit ohne Leitungsfunktion\nausüben könnte.\n\nDer Patient habe am 16. September 2010 auf eigenen Wunsch die jetzige\nBehandlung abgeschlossen. Aktuell bestehe keine Medikation. Die Ärzte des\nSPD gaben die folgenden Empfehlungen für die zukünftige Therapie ab (sic!):\nEs wurde dem Patienten empfohlen, trotz alledem für eine psychotherapeutische\nBegleitung, gegebenenfalls erneute Einstellung auf ein Antidepressiva die bisher\nerreichten Therapieziele bezüglich Erhalten und Aufbau einer geeigneten\nTagesstruktur, Erhalten der Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren.\n\n12\nDie Frage, welche körperlichen, geistigen und/ oder psychischen\nEinschränkungen beim Kläger bestehen würden, beantworteten die Ärzte wie\nfolgt:\nTrotz vorhandener 100%-iger Arbeitsfähigkeit gibt es psychische Einschränkungen\nim Bereich der Konzentration, des Antriebes und der kognitiven Leistungsfunktion.\nWie wirken sie sich bei der Arbeit aus?\nMit rascher Ermüdbarkeit, vermindertem Antrieb und allgemein reduziertem\nenergetischen Level.\nIst die bisherige Tätigkeit aus medizinischer Sicht noch zumutbar?\nZumutbar ja, empfehlenswert nein.\n\nEs bestehe keine verminderte Leistungsfähigkeit. Zum Schluss des Berichtes\nbrachten die Ärzte des SPD die folgenden Ergänzungen an (S. 5):\nDer Patient ist aktuell zwar nicht arbeitsunfähig, jedoch aufgrund einer chronischen\ndepressiven Erkrankung, begründet durch recht schwierige, wenn nicht sogar\ndesolate Familienverhältnisse nur eingeschränkt psychisch belastbar und benötigt\ndringend die Hilfestellung, um in einem seinem Ausbildungsstandard adäquaten\nTätigkeit beruflich erfolgreich sich zu etablieren und seine Ziele bezüglich seiner\nberuflichen Qualifikation zu verwirklichen, zurzeit ist eine Bewerbung auf dem\noffenen Arbeitsmarkt erschwert durch das abgebrochene Jurastudium und diverse\nwechselnde Arbeitsstellen ohne Kontinuität im bisherigen Berufsleben. Es wäre\ndringend ratsam, dem Patienten geeignete Umschulungsmassnahmen\nvorzuschlagen oder ihn mit Hilfe einer Laufbahnberatung zu unterstützen.\n\nDas Konzentrationsvermögen des Klägers sei eingeschränkt (Dauer). Auch die\nAnpassungsfähigkeit sei eingeschränkt. Der Kläger sei nicht fähig, eine\nselbständige verantwortliche Tätigkeit mit aktivem Kundenkontakt zu\nübernehmen. Ebenfalls eingeschränkt sei die Belastbarkeit durch die\nrezidivierenden immer wieder auftretenden depressiven Verstimmungen. In\nsolchen Phasen sei er wenig stressresistent, er brauche ein ruhiges Arbeitsfeld.\nDie Angaben würden seit 29. April 2010 gelten.\n\n"}