5. Im Ergebnis erweist sich die Beschwerde als unbegründet, weshalb sie abgewiesen wird. Dementsprechend werden die Verfahrenskosten der 20 Beschwerdeführerin auferlegt. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 21 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.