2.3.1 f. [9C_708/2009]). Auch eine psychisch bedingt verstärkte Rücksichtnahme seitens Vorgesetzter und Arbeitskollegen ist bisher von der Gerichtspraxis nicht als 18 eigenständiger abzugsfähiger Umstand anerkannt worden (Urteile des Bundesgerichts 8C_97/2014 vom 16.7.2014 Erw. 4.2; 8C_712/2012 vom 30.11.2012 Erw. 4.2.1).