rotierte Körperhaltungen, ohne häufiges Laufen, insbesondere auf Treppen, Leitern und schrägen Ebenen sowie ohne häufige kniende Positionen bei voller Stundenpräsenz zu 100% zugemutet werden. Zusätzliche Arbeiten ohne erhöhte emotionale Belastung, ohne Stressbelastung, ohne erforderliche geistige Flexibilität, ohne Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit, ohne vermehrte Kundenkontakte und ohne überdurchschnittliche Dauerbelastung können ihr gesamthaft bei voller Stundenpräsenz zu 60% (Arbeitsunfähigkeit 40%) zugemutet werden (IV-act. 46-46/83 Ziff.