Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen in Stunden pro Woche) umgerechnet (./. 40 Std. x 41.7 Std.) und an die Entwicklung der Nominallöhne angepasst (gemäss BFS Tabelle 39, Frauen Stand 2014 = 2673, Stand 2015 = 2686; vgl. BGE 142 V 178 Erw. 2.5.8.2), was für das Jahr 2015 ein hypothetischen Invalideneinkommen im Vollpensum von Fr. 54'055.-- ergibt. Umgerechnet auf eine Arbeitsfähigkeit von 60% (vgl. Erw. 3.1 hiervor) resultiert daraus ein hypothetisches Invalideneinkommens in einer angepassten Tätigkeit von Fr. 32'433.-- (Fr. 54'055.-- ./. 100% x 60%).