3.2.2 Beim (hypothetischen) Invalideneinkommen hat der Abklärungsdienst vorab festgehalten, dass die Versicherte weiterhin in einem 50%-Arbeitspensum in der angestammten Tätigkeit als Pflegeassistentin im Missionshaus Bethlehem erwerbstätig ist, was - ohne Lohnerhöhung im Jahre 2017 (vgl. dazu IV-act. 52- 4/6) - in der angestammten Tätigkeit ein Invalideneinkommen von Fr. 30'575.70 (Fr. 55'036.30 ./. 90% x 50%) ergeben hat (vgl. IV-act. 52-4/6). Ausgehend von einem hypothetischen Valideneinkommen von Fr. 55'665.35 (vgl. Erw. 3.2.1 hiervor) beträgt das Invalideneinkommen in der angestammten Tätigkeit nach derselben Berechnung somit Fr. 30'925.20.