Bei dieser Berechnung wurde im Abklärungsbericht vom 17. März 2017 offenbar übersehen, dass die Versicherte im Jahre 2016 eine Lohnerhöhung erhalten hat. Gemäss dem Schreiben der Arbeitgeberin an die IV-Stelle vom März 2016 (IVact. 31) betrug der Monatslohn bei einem 80%-Pensum damals Fr. 3'716.-- (im Jahre 2015 noch Fr. 3'683.--; vgl. IV-act. 15-9/11), woraus ein Jahreseinkommen 2016 von Fr. 48'308.-- (Fr. 3'716.-- x 13) resultiert. Umgerechnet auf ein 90%- Arbeitspensum ergibt dies einen Betrag von Fr. 54'346.50.