Sie liegt irgendwo zwischen 60% und 70% (50% für die bisherige Tätigkeit in der Pflege auch orthopädischerseits). Vorab könnten die 60% Arbeitsfähigkeit übernommen werden, inkl. einer Auflage zu regelmässigeren Weiterführung der psychiatrischen Behandlung. Frequenzen könnten durch den Behandler bestimmt werden (IV-act. 49-5/5).