2.16 Die RAD-Ärztin F._____ hielt in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2016 fest, die Einschränkung der behinderungsangepassten Arbeitsfähigkeit (40% AUF) erfolge durch den psychiatrischen Gutachter. Der Orthopäde gebe im Wesentlichen ergonomische Einschränkungen wieder, keine Pensumsreduktion. Psychiatrischerseits könne mittels adäquaterer Therapie noch eine Steigerung auf 70% Arbeitsfähigkeit erreicht werden. Für sie heisse das, dass langfristig und medizinisch theoretisch die Arbeitsfähigkeit nicht ganz scharf formuliert werden könne. Sie liegt irgendwo zwischen 60% und 70% (50% für die bisherige Tätigkeit in der Pflege auch orthopädischerseits).